Basiskurs Fortgeschrittenenübung



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Basiskurs II im Zivilrecht zur Vorbereitung
auf die Fortgeschrittenenübung im Sommer-
semester 2019

Parallel zu den Vorlesungen an der Universität wird der für
die Fortgeschrittenenübung im Zivilrecht relevante Stoff
anhand einprägsamer Fälle und anschaulicher Übersichten
erarbeitet und gleichzeitig grundlegende juristische Arbeits-
techniken wie Aufbau, Subsumtion sowie die Darstellung
umstrittener Rechtsprobleme vermittelt und trainiert.

Während im Basiskurs I zur Vorbereitung auf die Zwischen-
prüfung die erforderlichen Kenntnisse hinsichtlich des All-
gemeinen Teils des BGB sowie des allgemeinen und
besonderen Schuldrechts vermittelt werden, stehen im
Mittelpunkt des Basiskurses II zur Vorbereitung auf die
Fortgeschrittenenübung das Sachenrecht, aus dem be-
sonderen Schuldrecht das Bereicherungs- und Delikts-
recht sowie das Recht der Geschäftsführung ohne Auf-
trag (GoA).

Ziel ist dabei nicht nur die Vermittlung der erforderlichen
Rechtskenntnisse, sondern auch die Vermittlung von
Verständnis für die tragenden Grundprinzipien der jewei-
ligen Rechtsgebiete und für die teilgebietsübergreifenden
dogmatischen Zusammenhänge, was notwendige Vor-
aussetzung für die Lösung von (auch unbekannten)
Rechtsfällen ist.

Der Kurs bereitet somit nicht nur auf die Klausuren und die
ggf. zu fertigende Hausarbeit vor, sondern legt bereits den
Grundstein für eine erfolgreiche Examensvorbereitung.

Abgerundet wird das Kursprogramm durch die Ausgabe einer
Abschlussklausur, die Sie im Rahmen einer zeitnahen Be-
sprechung sorgfältig korrigiert mit ausführlicher Muster-
lösung zurückerhalten.